Ihre Fachanwältin
für Familienrecht in Berlin

Familienrecht

Egal welche Fragen und Anliegen Sie haben – meine Rechtsanwaltskanzlei versucht, Ihnen stets einen Teil Ihrer Last abzunehmen. Eine von Anfang an offene Kommunikation ist ebenso wichtig wie eine genaue Klärung aller möglichen Fragen.

 

Insbesondere Angelegenheiten, die Kinder betreffen, benötigen besondere Einfühlsamkeit. Ich berate Sie zu Umgangs- und
Sorgerechtsfragen mit Ihren Kindern in einem solchen Streitfall und erkläre Ihnen, wie Sie mit dem anderen Elternteil in einer solchen Situation verständlich und sachgerecht
kommunizieren.

Erbrecht

Ich habe im April 2015 erfolgreich den Fachanwaltskurs Erbrecht abgeschlossen und bin bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Auch hier liegt mein besonderes
Augenmerk auf der Nachlassplanung, in deren Rahmen Sie noch selbst bestimmen können, wer  Ihr Erbe wird und welche Steuern auf die Erbschaft zu zahlen sind.

 

Jeder hat in seiner Familie oder im Bekanntenkreis schon von unliebsamen und teuren Erbschaftsstreitigkeiten gehört. Ich begleite Sie auch hier durch gerichtliche Verfahren, bei
Auseinandersetzung mit den Miterben und der Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche.

Sie haben in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit ein Anliegen von persönlicher Bedeutung?

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf! Ich habe schon viele Menschen vertreten, die sich in einer ähnlichen Situation – wie Sie derzeit – befunden haben.

Meine Assistentin Frau Parke ist – als geprüfte Rechtsfachwirtin – Ihre erste Ansprechpartnerin in der Kanzlei und am Telefon. Sie vereinbart die Besprechungstermine mit mir und kann Ihnen auch bei vielen Fragen rund um Ihr Mandat sofort weiterhelfen. Nur durch die Unterstützung meiner Mitarbeiterin kann ich trotz einer Vielzahl von Anrufen und E-Mails in Ruhe Besprechungen mit Ihnen durchführen und konzentriert Schreiben und Schriftsätze für Sie verfassen.

Kathrin Dahms-Daniel

Rechtsanwältin

„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“

- Albert Einstein -

„Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.“

- Henry Ford -

Mein Augenmerk liegt auf sinnvollen Gesamtlösungen für familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen.

Fragen und Antworten

F: Wie funktioniert die Online-Scheidung?

A: Eine „Online-Scheidung“ gibt es nicht. In jedem Fall ist eine Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht durch einen Rechtsanwalt zu beantragen und eine mündliche Verhandlung, in der die beteiligten Eheleute persönlich anzuhören sind, durchzuführen. Es entstehen auch die gleichen gesetzlichen Gebühren. Sie beschneiden sich aber die Möglichkeit, alle Sie bewegenden Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Vermögensauseinandersetzung zu besprechen. Bei frühzeitiger Beratung durch einen Fachanwalt erhalten Sie die Möglichkeit, eine Gesamtlösung zu erarbeiten, in der neben der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, der ehelichen Schulden und des Zugewinnausgleiches auch immer der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist. Daher gilt: Kommen Sie zu mir, bevor es Ihr Partner tut.

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F: Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung – was darf ich?

A: Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, wesentliche Belange des Kindes zum Aufenthalt, der Gesundheits- und Vermögenssorge, der Schulwahl usw. gemeinsam mit dem anderen Elternteil zu treffen, auch wenn man sich gerade erst getrennt hat. Sie bedeutet nicht, jeder Einzelne darf allein über das Kind bestimmen.

Die Alltagsbelange regelt ausschließlich das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Ich helfe Ihnen, als Elternteil zu Angelegenheiten des Kindes frei von den trennungsbedingten Befindlichkeiten mit dem anderen Elternteil zu kommunizieren und im Rahmen Ihrer Elternverantwortung solide Kompromisse zu finden.

Ich stehe Ihnen sowohl in der begleitenden Beratung als auch in gerichtlichen Verfahren, wenn alle Bemühungen um eine Vereinbarung zwischen den Eltern gescheitert sind und der Blick auf die kindliche Seele verloren zu sein scheint, zur Seite. Behalten Sie Ihr Kind im Blick!

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F: Testament errichten oder „Nach mir die Sintflut!“?

A: Seit 1973 ist in Deutschland die Zahl der Sterbefälle höher als die der Geburten. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung beständig, verbunden mit dem Wunsch, für das eigene Alter vorzusorgen und das eigene Vermögen aufzuteilen. Dafür kann es unterschiedliche Motive geben, die häufig zu Lebzeiten zu klären sind. Mit einem Testament oder Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten an den Erben Ihrer Wahl zu verteilen. Dies muss nicht immer ein Verwandter sein. Bei vorausschauender Nachlassplanung können Sie Ihre Erben vor dem Zugriff des Finanzamtes oder des Sozialamtes (bei behinderten Kindern) legal schützen, Pflichtteilsansprüche abfinden oder ausschließen oder auch einzelne Vermögensgegenstände verteilen.

Ich helfe Ihnen, sinnvolle Lösungen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu erarbeiten.

Daher gilt nicht einfach: Nach mir die Sintflut!

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Kontakt

Schreiben Sie uns

RAin Kathrin Dahms-Daniel

Ernst-Grube-Str. 1
12555 Berlin

Unsere Kanzlei befindet sich direkt an der S-Bahn-Endstation Berlin-Spindlersfeld. Dies ist die Schnittstelle zwischen Köpenick, Adlershof und Treptow-Schöneweide.

Parkplätze stehen Ihnen exklusiv unmittelbar am Kanzleistandort zur Verfügung.