Ernst-Grube-Str. 1, 12555 Berlin

Über mich

beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
  • 1993 zweites juristisches Staatsexamen
  • 1993–1999 Sachgebietsleiterin des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Potsdam Mittelmark
  • selbstständige Rechtsanwältin seit 1999
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2013
  • Fachanwaltslehrgang Erbrecht von November 2014 bis April 2015

Arbeitsgebiete:

  • Familien- und Erbrecht sowie Grundstücksangelegenheiten

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
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Fachanwältin für Familienrecht

Die Kanzlei

Ich bin seit 1999 und seit 2013 in den Kanzleiräumen am S-Bahnhof Spindlersfeld als Anwältin tätig, welche ich seit dem 01.01.2017 als Einzelanwältin führe.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Familien- und Erbrechts – von der Geburt bis zum Tod. Ich kann auf einen breiten Erfahrungsschatz aus allen das Familienrecht betreffenden Bereichen zurückgreifen. Dabei liegt das Augenmerk darauf, familienrechtliche Auseinandersetzungen so zu führen, dass sinnvolle Gesamtlösungen zur Auseinandersetzung aller in der Ehe eingegangenen Verbindungen und in der Ehe angeschafften Vermögenswerte erarbeitet werden. Eltern eines Kindes sollen auch nach Beendigung der Verfahren noch miteinander reden und für das Kind da sein können.

Ich berate auch klein- und mittelständische Unternehmer, um z. B. das Unternehmen vor Ansprüchen des in Trennung befindlichen Ehepartners zu schützen, aber auch hinsichtlich der Planung ihrer Unternehmensnachfolge. Diesem Bereich wird eine zunehmende Bedeutung beigemessen. Im April 2015 habe ich den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich abgeschlossen und verfüge somit über die erforderlichen Kenntnisse.

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.direktzumanwalt.de.