Die nichteheliche Lebenspartnerschaft ist in der Gesellschaft zwar weit verbreitet, bietet aber den geringsten Schutz im Falle der Trennung der Lebenspartner oder des Todes des Partners. Dem verlassenen, mittellosen Partner stehen keine Ansprüche auf Unterhalt, kein Ausgleich der während der oft langen Partnerschaft erworbenen Rentenansprüche oder bei dem schmerzlichen Verlust des Todes keine Witwenrentenansprüche zu. Auch ein gesetzliches Erbrecht steht dem Überlebenden nicht zur Seite. Dennoch lässt die Rechtsprechung in einem begrenzten Rahmen finanzielle Ausgleichsansprüche zu.
In jedem Fall sollten Sie deshalb Vorsorge sowohl für eine Trennung als auch für den Tod des Partners treffen.
Ich berate Sie gern.